Rottaler Reit- und Fahrverein e.V. Rotthalmünster
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Da die Reitanlage seit dem 01.10.2010 an Fam. Gleixner verpachtet ist,
hat der Reitverein keinen Einfluss auf den Pfereeinstellvertrag.
Der nachfolgend vorgestellte Vertrag gibt den Stand vor der Verpachtung wieder.
Neue Verträge sind mit Fam. Gleixner zu schließen.

Pferdeeinstellvertrag


Zwischen dem XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, Badstraße 14, 94094 Rotthalmünster vertreten für Einstellverträge nur durch XXXXXXXXXX oder dem XXXX (nachfolgend xxx genannt)

und

Herrn / Frau ________________________________________________________________________
Name Vorname In Notfällen erreichbar unter Telefonnummer

__________________________________________________________________________________
PLZ Ort Strasse Hausnummer nachfolgend Einsteller genannt


§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der XXX erbringt gegenüber dem Einsteller folgende Leistungen:

a) Die Gestellung einer Offenbox / Innenbox (Nichtzutreffendes bitte streichen)
Stallhalfter und Anbindestrick stellt der Einsteller. Der XXX ist berechtigt, bei Erfordernis in eine gleichwertige Box umzustellen.

b) Füttern des Pferdes 2-mal täglich. Futtermenge kann nach Vereinbarung erhöht oder vermindert werden. Grundfutter ist Heu, Hafer und/oder Mais bzw. Fertigfutter, Tränke ist in der Box vorhanden.

c) Pflege des Pferdes. Dies umfasst insbesondere:

  • Ausmisten der Box 2-mal täglich und einbringen von Spänen nach Bedarf.
  • Kontrolle des Pferdes und so weit möglich Benachrichtigung des Einstellers, bzw. eines Tierarztes oder Schmiedes bei Erkrankung oder Hufschäden.

2. Der Einsteller ist dazu berechtigt, nach Absprache die Anlage ( Halle und Freiplätze ) zu nutzen und dies soweit der Betrieb des xxx nicht gestört bzw. beeinträchtigt ist oder diese wegen Reparatur oder Regen nicht geschlossen sind.

3. Der Einsteller hat das Bewegen des Pferdes selbst zu erbringen, da er dieses in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung benötigt. Er anerkennt die dem Vertrag als wesentlicher Bestandteil beigefügte Stall- bzw. Anlagenordnung.

§ 2 Vertragszeitraum, Kündigung

1. Der Vertrag beginnt am __________ und endet am ______________
Wenn bei „endet am“ kein Eintrag ist, läuft dieser auf unbestimmte Zeit.

2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung 1 Monat im Rückstand ist;
  • die Stall- bzw. Anlagenordnung wiederholt oder - auch ohne vorherige Abmahnung - schwerwiegend verletzt.

Diese Regelung gilt auch für einen wichtigen Grund aus dem Verhalten einer Person, die der Einsteller mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verrichtungen betraut hat.


§ 3 Einstellpreis

1. Der Einstellpreis richte sich nach verschiedenen Kriterien.

Er beträgt monatlich _________ Euro zuzüglich gesetzlich festgelegter Mehrwertsteuer.

2. Er wird im Voraus für den Monat fällig und wird jeweils zum Monatsanfang abgebucht. Eine entsprechende Einzugsermächtigung muss deshalb erteilt werden.

3. Vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuche, Lehrgänge etc.) des eingestellten Pferdes wird auf den Einstellpreis nicht in Anrechnung gebracht.

4. Der xxx ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes vorübergehend die Box zu benutzen, ohne dass der Einstellpreis reduziert wird.

5. Der RRFV ist jederzeit berechtigt, den Einstellpreis zu erhöhen. Der Einsteller ist berechtigt, den Vertrag zum Eintritt der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen, sofern die Erhöhung nicht durch Erhöhung der Kosten des RRFV (Erhöhung der Futterkosten, Entsorgungsgebühren, Pflegekosten etc.) gerechtfertigt ist. Diese Gründe sind anzugeben.

6. Verspätete Zahlungen des Pensionspreises berechtigen den xxx eine Mahngebühr von 5 € für jede Mahnung und Verzugszinsen für die Wartezeit zu erheben.

§ 4 Aufrechnungsverbot und Rückbehaltungsrecht

1. Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem xxx mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen; es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist, oder vom xxx nicht bestritten wird.

2. Der XXX hat wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein Zurückbehaltungsrecht am Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem zurückbehaltenen Pferd zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des BGB. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach Verkaufsandrohung ein.

3. Der XXX hat das Recht, nach vierwöchigem Zahlungsverzug für das Pferd eine oder mehrere Reitbeteiligungen zu bestellen sowie das Pferd im Schulbetrieb einzusetzen, um seine Kosten zu reduzieren.

§ 5 Sorgfaltspflicht des RRFV

Der XXX verpflichtet sich, das eingestellte Pferd durch die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich nach bekannt werden dem Einsteller zu melden.

§ 6 Auskunftspflicht des Einstellers, Haftpflichtversicherung

1. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen.

Eigentümer/Miteigentümer ist: _________________________________________________________
Name, Anschrift und Telefonnummer Der Eigentümer/Miteigentümer hat den Vertrag mit zu unterzeichen.

Er versichert, dass das Pferd nicht von eine ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der XXXX ist berechtigt, hierfür gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen.

2. Der Einsteller versichert dem XXXX, dass er für das Pferd eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

3. Der Einsteller ist verpflichtet evt. Unarten des Pferdes dem RRFV mitzuteilen. Das Pferd zeigt folgende Verhaltensauffälligkeiten:

O schlagen   O beißen   O steigen   O weben   O koppen   O sonstiges, nämlich ______________

§ 7 Hufbeschlag und Tierarzt

1. Die Kosten des Hufbeschlags trägt der Einsteller. Der xxx ist, nach vorheriger Mitteilung an den Einsteller, berechtigt für Rechnung des Einstellers einen Beschlagschmied zu beauftragen.

2. Der xxx kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist. In dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers nicht erforderlich.

§ 8 Bauliche Veränderungen, Abtretung der Rechte an Dritte

1. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des xxx bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen.

2. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem xxx unverzüglich anzuzeigen.
Der Einsteller ist nicht berechtigt, die Box an Dritte abzugeben.

§ 9 Schäden, Tierhalterhaftpflicht, Sorgfaltspflicht

1. Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalles und der Reitanlage sowie an den Hindernissen durch ihn bzw. sein Pferd oder einem mit dem Betreuen des Pferdes Beauftragten verursacht werden.

2. Der xxx hat eine Halter- und Hüterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der genaue Umfang kann beim Vorstand eingesehen werden. Diese ersetzt nicht die vom Eigentümer abzuschließende Haftpflichtversicherung gemäß §6 Abs. 2 dieses Vertrages.
Der xxx haftet nicht für darüber hinausgehende Schäden an den eingestellten Pferden und sonstigen eingebrachten Sachen des Einstellers, auch nicht für Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse.

3. Dieser Pferdeinstellungsvertrag ist vornehmlich ein Mietvertrag, kein Verwahrungsvertrag.

4. Die auf dem Gelände eingestellten Tiere werden vom xxx der staatlichen Tierseuchenkasse gemeldet; die Beiträge dazu trägt der xxx.

5. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass jegliche Haftung des xxx für Krankheit oder Tod oder Tötung der auf seinem Betrieb gehaltenen Tiere ausgeschlossen ist, soweit diese über die Leistungen und die Haftung der staatlichen Tierseuchenkasse hinausgeht.

§ 10 Sonstiges

1. Schlüssel für Stall und Sattelkammer wurden ausgehändigt und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses oder im Falle des Eintritts eines der nachfolgenden § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 und 3 zurückzugeben, da ansonsten die Schlösser auf Kosten des Einstellers ausgewechselt werden.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

3. Gerichtsstand ist Rotthalmünster. Bei minderjährigen Einstellern hat der Erziehungsberechtigte mit zu unterzeichen. Jede Vertragspartei hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
Mir meiner Unterschrift als Einsteller erkläre ich, dass der xxx berechtigt ist den Einstellpreis von meinem Konto abzubuchen.

Bank
____________________________________________
BLZ.
____________________________
: Konto Nr.:
________________________

Rotthalmünster, den __________________

______________________________
Für den xxx
______________________________
Der Eigentümer/ Miteigentümer
______________________________
Einsteller