Da die Reitanlage seit dem 01.10.2010 an Fam. Gleixner verpachtet ist,
hat der Reitverein keinen Einfluss auf den Pfereeinstellvertrag.
Der nachfolgend vorgestellte Vertrag gibt den Stand vor der Verpachtung wieder.
Neue Verträge sind mit Fam. Gleixner zu schließen.
Pferdeeinstellvertrag
Zwischen dem XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX,
Badstraße 14, 94094 Rotthalmünster vertreten für
Einstellverträge nur durch XXXXXXXXXX oder dem XXXX (nachfolgend xxx
genannt)
und
Herrn / Frau ________________________________________________________________________
Name Vorname In Notfällen erreichbar unter
Telefonnummer
__________________________________________________________________________________
PLZ Ort Strasse Hausnummer nachfolgend Einsteller genannt
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der XXX erbringt gegenüber dem Einsteller folgende Leistungen:
a) Die Gestellung einer Offenbox / Innenbox
(Nichtzutreffendes bitte streichen)
Stallhalfter und Anbindestrick stellt der Einsteller. Der XXX ist
berechtigt, bei Erfordernis in eine gleichwertige Box umzustellen.
b) Füttern des Pferdes 2-mal täglich. Futtermenge kann
nach Vereinbarung erhöht oder vermindert werden. Grundfutter
ist Heu, Hafer und/oder Mais bzw. Fertigfutter, Tränke ist
in der Box vorhanden.
c) Pflege des Pferdes. Dies umfasst insbesondere:
- Ausmisten der Box 2-mal täglich und einbringen von Spänen
nach Bedarf.
- Kontrolle des Pferdes und so weit möglich Benachrichtigung
des Einstellers, bzw. eines Tierarztes oder Schmiedes bei Erkrankung
oder Hufschäden.
2. Der Einsteller ist dazu berechtigt, nach Absprache die Anlage
( Halle und Freiplätze ) zu nutzen und dies soweit der Betrieb
des xxx nicht gestört bzw. beeinträchtigt ist oder diese
wegen Reparatur oder Regen nicht geschlossen sind.
3. Der Einsteller hat das Bewegen des Pferdes selbst zu erbringen,
da er dieses in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung
benötigt. Er anerkennt die dem Vertrag als wesentlicher Bestandteil
beigefügte Stall- bzw. Anlagenordnung.
§ 2 Vertragszeitraum, Kündigung
1. Der Vertrag beginnt am __________ und endet am ______________
Wenn bei „endet am“ kein Eintrag ist, läuft dieser
auf unbestimmte Zeit.
2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er
mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn
- der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung
1 Monat im Rückstand ist;
- die Stall- bzw. Anlagenordnung wiederholt oder - auch ohne
vorherige Abmahnung - schwerwiegend verletzt.
Diese Regelung gilt auch für einen wichtigen Grund aus dem
Verhalten einer Person, die der Einsteller mit dem Reiten des Pferdes
oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verrichtungen
betraut hat.
§ 3 Einstellpreis
1. Der Einstellpreis richte sich nach verschiedenen Kriterien.
Er beträgt monatlich _________ Euro zuzüglich gesetzlich
festgelegter Mehrwertsteuer.
2. Er wird im Voraus für den Monat fällig und wird jeweils
zum Monatsanfang abgebucht. Eine entsprechende Einzugsermächtigung
muss deshalb erteilt werden.
3. Vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuche, Lehrgänge
etc.) des eingestellten Pferdes wird auf den Einstellpreis nicht
in Anrechnung gebracht.
4. Der xxx ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes
vorübergehend die Box zu benutzen, ohne dass der Einstellpreis
reduziert wird.
5. Der RRFV ist jederzeit berechtigt, den Einstellpreis zu erhöhen.
Der Einsteller ist berechtigt, den Vertrag zum Eintritt der Preiserhöhung
außerordentlich zu kündigen, sofern die Erhöhung
nicht durch Erhöhung der Kosten des RRFV (Erhöhung der
Futterkosten, Entsorgungsgebühren, Pflegekosten etc.) gerechtfertigt
ist. Diese Gründe sind anzugeben.
6. Verspätete Zahlungen des Pensionspreises berechtigen den
xxx eine Mahngebühr von 5 € für jede Mahnung und
Verzugszinsen für die Wartezeit zu erheben.
§ 4 Aufrechnungsverbot und Rückbehaltungsrecht
1. Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem xxx mit einer
Gegenforderung ist ausgeschlossen; es sei denn, dass die Gegenforderung
rechtskräftig festgestellt ist, oder vom xxx nicht bestritten
wird.
2. Der XXX hat wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller
ein Zurückbehaltungsrecht am Pferd des Einstellers und ist
befugt, sich aus dem zurückbehaltenen Pferd zu befriedigen.
Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden
Vorschriften des BGB. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen
nach Verkaufsandrohung ein.
3. Der XXX hat das Recht, nach vierwöchigem Zahlungsverzug
für das Pferd eine oder mehrere Reitbeteiligungen zu bestellen
sowie das Pferd im Schulbetrieb einzusetzen, um seine Kosten zu
reduzieren.
§ 5 Sorgfaltspflicht des RRFV
Der XXX verpflichtet sich, das eingestellte Pferd durch die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern,
zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich
nach bekannt werden dem Einsteller zu melden.
§ 6 Auskunftspflicht des Einstellers, Haftpflichtversicherung
1. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder
Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen.
Eigentümer/Miteigentümer ist: _________________________________________________________
Name, Anschrift und Telefonnummer Der Eigentümer/Miteigentümer
hat den Vertrag mit zu unterzeichen.
Er versichert, dass das Pferd nicht von eine ansteckenden Krankheit
befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der XXXX ist
berechtigt, hierfür gegebenenfalls einen tierärztlichen
Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen.
2. Der Einsteller versichert dem XXXX, dass er für das Pferd
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
3. Der Einsteller ist verpflichtet evt. Unarten des Pferdes dem
RRFV mitzuteilen. Das Pferd zeigt folgende Verhaltensauffälligkeiten:
O schlagen O beißen O steigen O
weben O koppen O sonstiges, nämlich
______________
§ 7 Hufbeschlag und Tierarzt
1. Die Kosten des Hufbeschlags trägt der Einsteller. Der xxx
ist, nach vorheriger Mitteilung an den Einsteller, berechtigt für
Rechnung des Einstellers einen Beschlagschmied zu beauftragen.
2. Der xxx kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen,
wenn die Hinzuziehung erforderlich ist. In dringenden Fällen
ist die Zustimmung des Einstellers nicht erforderlich.
§ 8 Bauliche Veränderungen, Abtretung
der Rechte an Dritte
1. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des xxx
bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen.
2. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes
ist dem xxx unverzüglich anzuzeigen.
Der Einsteller ist nicht berechtigt, die Box an Dritte abzugeben.
§ 9 Schäden, Tierhalterhaftpflicht, Sorgfaltspflicht
1. Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an
den Einrichtungen des Stalles und der Reitanlage sowie an den Hindernissen
durch ihn bzw. sein Pferd oder einem mit dem Betreuen des Pferdes
Beauftragten verursacht werden.
2. Der xxx hat eine Halter- und Hüterhaftpflichtversicherung
abgeschlossen. Der genaue Umfang kann beim Vorstand eingesehen werden.
Diese ersetzt nicht die vom Eigentümer abzuschließende
Haftpflichtversicherung gemäß §6 Abs. 2 dieses Vertrages.
Der xxx haftet nicht für darüber hinausgehende Schäden
an den eingestellten Pferden und sonstigen eingebrachten Sachen
des Einstellers, auch nicht für Diebstahl, Feuer oder andere
Ereignisse.
3. Dieser Pferdeinstellungsvertrag ist vornehmlich ein Mietvertrag,
kein Verwahrungsvertrag.
4. Die auf dem Gelände eingestellten Tiere werden vom xxx
der staatlichen Tierseuchenkasse gemeldet; die Beiträge dazu
trägt der xxx.
5. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass jegliche Haftung
des xxx für Krankheit oder Tod oder Tötung der auf seinem
Betrieb gehaltenen Tiere ausgeschlossen ist, soweit diese über
die Leistungen und die Haftung der staatlichen Tierseuchenkasse
hinausgeht.
§ 10 Sonstiges
1. Schlüssel für Stall und Sattelkammer wurden ausgehändigt
und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses oder im Falle
des Eintritts eines der nachfolgenden § 2 Abs. 3 und §
4 Abs. 2 und 3 zurückzugeben, da ansonsten die Schlösser
auf Kosten des Einstellers ausgewechselt werden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung
als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes
gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken
enthält.
3. Gerichtsstand ist Rotthalmünster. Bei minderjährigen
Einstellern hat der Erziehungsberechtigte mit zu unterzeichen. Jede
Vertragspartei hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
Mir meiner Unterschrift als Einsteller erkläre ich,
dass der xxx berechtigt ist den Einstellpreis von meinem Konto
abzubuchen.
Bank
____________________________________________ |
BLZ.
____________________________ |
: Konto Nr.:
________________________ |
Rotthalmünster, den __________________
______________________________
Für den xxx
|
______________________________
Der Eigentümer/ Miteigentümer |
______________________________
Einsteller |
|