Die Anlage
Preise für die Reithallennutzung für Fremdreiter (keine Einsteller)
| einmalige Nutzung |
pro Pferd/Reiter |
3,00 € |
| Monatspauschale |
pro Pferd/Reiter |
20,00 € |
Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer und gelten nur für Vereinsmitglieder des Rottaler Reit- und Fahrvereins e. V. Rotthalmünster.
Bei Nichtvereinsmitgliedern werden Aufpreise berechnet!
 |
Der Springplatz
ca. 50 m x 70 m |
| |
 |
| |
|
| |
|
Betriebs- und Stallordnung
gültig ab dem 22.12.2010
1. Allgemeines
- Zur Reitanlage gehören: die Stallungen, der Dressur- und Springplatz, die Reithalle, der Parkplatz, das Stüberl und die Toiletten
- Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern und alle sonstige Nebenräume nicht gestattet.
- Das Rauchen in den Ställen sowie der Scheune und der Reithalle ist ausdrücklich und Feuerpolizeilich verboten.
- Hunde dürfen auf der Reitanlage nur angeleint mitgeführt werden. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Jeder Hundehalter der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Die Hunde dürfen nicht frei laufen.
- Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
- Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebs beruhen.
- In den jeweiligen Stallgassen, auf den Putzplätzen und Wegen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher weg zustellen.
- Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden.
- Die Weiden für die Pensionspferde werden ausschließlich vom Betrieb entsprechend der Wetter- und Bodenverhältnisse freigegeben.
- Jeder darf den anderen freundlich Begrüßen.
- Pferdeanhänger und Transporter dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen eingeparkt werden.
- Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten das man keinen andern behindert und das alle Pferde noch bequem überall hindurch geritten / geführt werden können.
- Wir alle waren einmal klein, haben Kinder oder Enkelkinder, somit ergibt sich für jeden von uns egal ob Reiter oder Elternteil eine ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welche Gefahren wir dem Kind oder andere gerade aussetzen.
- Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar dass wir gerade mit jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht.
- Um Stolz auf unseren Nachwuchsreiter sein zu können, müssen wir sie Formen. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und allen „Nicht-Wissenden“ freundlich darüber aufgeklärt werden, wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein.
2. Pensionspferde
- Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden.
- Für die Einstellung ist ein besonderer Pferdeeinstellungsvertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einstellvertrages.
- Die Koppeln werden vom Betrieb zugeteilt – eigenmächtiges verbringen der Pferde auf die Koppeln ohne Rücksprache ist nicht gestattet.
- Die Entwurmung der Pferde erfolgt 4 mal im Jahr nach einem Entwurmungsplan, wobei der komplette Bestand zur gleichen Zeit mit dem jeweils gleichen Präparat behandelt wird.
- Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
- Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen.
3. Reitordnung
- Die Reitanlage steht grundsätzlich zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekanntgegeben.
- Während der Reitstunden des Betriebs ist die Reithalle für den allgemeinen Reitbetrieb gesperrt. Die Reitstunden können aus dem Reitstundenplan entnommen werden. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten.
- Die Beleuchtung der Halle ist entsprechend der Nutzung einzuschalten. D. h. für die alltägliche Arbeit oder freilaufen bei Dunkelheit werden nicht alle Lichter benötigt. Bitte beachten – häufiges ein- und ausschalten der Lichter verringert die Lebensdauer der Birnen und benötigt am meisten Strom. Ansonsten gilt auf der gesamten Anlage – LICHT AUS! Wenn ihr nach Hause geht und die Letzen seit.
- Longieren ist sowohl in der Halle als auch am Sandplatz gestattet, wenn sich dort nicht mehr als 3 Reiter befinden.
- Es gilt die allgemeine Reit- und Bahnordnung.
- Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an diesen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
- Vorrang haben in der Halle, zuerst der Reitende dann der Longierende und zu Letzt der der sein Pferd laufen lassen möchte.
- Nach dem Reiten gilt es für jeden Reiter, die Pferdeäpfel seines Pferdes einzusammeln. Erfolgt dies nicht, behält sich der Betrieb vor, die Halle nicht abzuziehen bzw. die Halle bis auf weiteres zu sperren.
- Wenn junge Pferde in der Halle geritten werden sollte jeder verstehen, dass man ein bisschen mehr Abstand hält.
- Am besten geht alles immer miteinander, dass heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben.
- Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Außenanlagen.
|